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„Falls die Gastwirte die Abstimmung verlieren, gehen sie vor Gericht"

Die Gastwirte haben die Hoffnung auf Abstimmungserfolg schon aufgegeben: das Gericht soll ihnen jetzt helfen, stand in der gestrigen Sonntagszeitung.

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat bereits im März 2008 entschieden, dass die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen" in Genf nicht gegen die Verfassung verstosse: Die Schädlichkeit des Passivrauchens sei erwiesen. Deshalb seien Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen, eben Restaurants und Bars, verfassungsmässig. Das Recht der Nichtrauchenden auf saubere Luft stehe über dem Recht der Raucher, überall und jederzeit rauchen zu dürfen. Das gilt wohl auch für Zürich!

Übrigens hat seither auch das deutsche Verfassungsgericht festgehalten, dass der Schutz vor Passivrauchen ein überragend wichtiges Allgemeingut sei, welches über der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher stehe. Deshalb wurde gerade eine solche Scheinlösung mit vielen Ausnahmeregelungen, wie sie die Gastwirte für Zürich fordern, in Deutschland abgelehnt. Sie sah nämlich vor, dass Lokale mit weniger als 75 m2 Fläche Raucherbeizen bleiben können, allerdings ohne Speisen zu servieren und nur für über 18-Jährige. Stellen sie sich die notwendigen Kontrollen vor!

Ich bin zwar nicht Jurist, aber hier ist ganz klar das letzte Wort beim Volk und nicht bei den Gastwirten und einzelnen „Staatsrechtlern" und Richtern!

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